Legisvakanz

Die Legisvakanz (lat. vacatio legis, vacatio = Befreiung, das Befreitsein) bezeichnet in der Rechtssprache den Zeitraum zwischen der Verkündung einer Rechtsnorm und ihrem Inkrafttreten. Die Legisvakanz bezeichnet einen Zeitraum, der sich in die Zukunft erstreckt, während die Rückwirkung eines Gesetzes das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt vor der Verkündung bezieht.


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